Bachelorarbeit-Bericht Nr. 6 ½

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Dies ist die originale deutsche Version dieses Textes. Er ist auch als englische Übersetzung verfügbar.

28. August 2010

Willkommen zurück zu meinem Bachelorarbeits-Bericht, heute mal außerhalb der Reihe aufgrund aktueller Entwicklungen im organisatorischen Bereich. Schnallt euch an, es wird turbulent.

Anmeldung und Fristen

Die gute Nachricht vorweg: Für die Anmeldung der Bachelorarbeit gibt es ein Formular (PDF), das Erst- und Zweitbetreuer unterschreiben müssen. Mit der Abgabe dieses Formulars beginnt die offizielle Bearbeitungszeit von drei Monaten. Dieses Formular habe ich seit gestern vollständig ausgefüllt und unterschrieben hier, so dass ich es gleich Montag abgeben kann, um meine Arbeit offiziell anzumelden. Alles, was ich bisher gemacht habe, wird dementsprechend rückwirkend als Vorbereitung und Einarbeitung in das Thema definiert. Soweit super.

Für das kommende Wintersemester habe ich auch schon meine Zulassung für den Masterstudiengang Informatik. Das heißt, dass neben der regulären Frist von drei Monaten Bearbeitungszeit für mich potenziell weitere Fristen greifen, wenn ich diesen Platz wahrnehmen möchte. Eigentlich soll man dafür ja schon bei der Bewerbung einen fertigen Bachelor vorweisen, tut wahrscheinlich kaum jemand. Stattdessen geht auch eine Planung, die sagt, dass man es wahrscheinlich schafft. So war es auch bei mir. Meine letzte Studienleistung ist die Bachelorarbeit, mit der ich ja diesen Herbst fertig werden will. Seinerzeit hab ich dann mal nachgeschaut, was es dazu so zu wissen gibt.

Ich hab hier so ein Dokument namens „Bewerbung für den Masterstudiengang Informatik“ auf der Platte, von dem ich nicht mehr weiß, woher ich es habe. Jedenfalls hab ich's im Juli als Anleitung für die Bewerbungsunterlagen benutzt. Dort heißt es:

Bewerbungen ohne Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses sind möglich, sofern dieses Zeugnis bis Ende Dezember (bei der Bewerbung zum Wintersemester) bzw. Ende Juni (bei der Bewerbung zum Sommersemester) nachgereicht wird.

Ende Dezember, okay. Klingt ja halbwegs bequem. Natürlich ist Bachelorarbeit nicht gleich Bachelorzeugnis, aber bis Dezember wollte ich ja lange fertig sein – vor Vorlesungsbeginn schon, wenn es irgendwie geht. Es wäre also noch reichlich Zeit, auf die Gutachten zu warten. Soweit mein bisheriger Stand.

Nun höre ich von einem Kommilitonen, dass bereits zum 30.9. eine Bescheinigung des Erstbetreuers vorliegen muss, nach der eine 4,0 sicher ist. Das heißt, dass meine Arbeit bis dahin soweit fertig sein müsste, dass man sie irgendwie Bachelorarbeit nennen kann. Danach könnte ich dann noch den Feinschliff machen. Okay, klingt komisch, aber würde mich nicht weiter stören.

Also frage ich im Studienbüro nach. Dort sagt man mir, die Bachelorarbeit müsse bereits am 30.9. fertig sein und dem Prüfungsamt vorliegen. Bitte was? Ein Blick auf die Webseite, sieht nicht besser aus:

Für eine endgültige Zulassung zum Masterstudium muss Ihr Bachelorzeugnis dann aber bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltungen nachgereicht werden.

LV-Beginn wäre dieses Jahr der 18. Oktober, Stichtag also der 4.10., was keinen nenneswerten Unterschied macht. (Okay, vielleicht fürs Drucken und Binden noch mal ganz nett.) Aber wiederum ist hier ja sogar vom Zeugnis die Rede.

Und was jetzt?

Schaffe ich es, bis Ende September etwas zusammenzuschnipseln, wofür Axel bereit wäre, mir eine 4 zu geben? Wahrscheinlich. Bleiben dabei wichtige Aspekte auf der Strecke und die Arbeit unvollendet? Wahrscheinlich. Ärgere ich mich hinterher, wenn ich eine Bachelorarbeit einreiche, die weit unter meinen Möglichkeiten liegt? Sehr wahrscheinlich!

Mein präferierter Weg ist jetzt erst einmal, mich richtig ins Zeug zu legen und zu gucken, was irgendwie geht. Falls das nicht reicht, habe ich die Wahl, eine suboptimale Arbeit abzugeben und meine Note zu gefährden, oder meinen Masterplatz zu verlieren und damit ein Semester später anzufangen.

Was sagt ihr? Weiß jemand Genaueres über die Fristen, ist da noch etwas rauszuhandeln? Was würdet ihr machen?